ZitatIn Gebieten, in denen der DSL-Ausbau gefördert wurde, gibt es nach momentanem Rechtsstand ein Problem :
Laut Vertrag zwischen Gemeinde und DSL-Anbieter wird die Förderung unter der Voraussetzung erteilt, dass die DSL-Versorgung für mindestens 7 Jahre bereitgestellt wird. Allerdings muss innerhalb dieser 7 Jahre auch ein "diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene" für andere Anbieter möglich sein.
Da aber Vectoring nur für einen Anbieter möglich ist und deshalb eben kein "diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene" für andere Anbieter mehr möglich ist, ist die momentane Rechtsauffassung, dass Vectoring innerhalb der ersten 7 Jahre nach Abschluss der geförderten Maßnahme nicht erlaubt ist.
Diese Auffassung wird seitens der EU auch gegen die aktuelle Förderung von Vectoring vorgebracht. Meiner Meinung nach wird sie aber keinen Bestand haben, da aktuell das Thema Breitbandausbau bei deutschen Politikern "hoch im Kurs steht".