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| Zuletzt Online: 31.08.2021
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Ok, scheint also ein Grundsatz bei Soco zu sein, dass eine Fritz!Box ihren Wert nicht verliert. Sicherlich ist eine Fritz!Box vergleichsweise wertstabil. Aber wie sieht das vor Gericht aus? Kann mir nicht vorstellen, dass so ein Gerät da mit einer nennenswerten Lebenszeit berücksichtigt wird, zumal wenn es schon ein Nachfolgemodell gibt.
Ich bin mir gar nicht sicher, warum du das Gerät überhaupt bezahlen musstest wenn ein Blitz das Eigentum von Soco mutmasslich über eine Telefonleitung von Soco zerstört hat. An der Stelle könnten sie mit ihrer Leihgeräte-Nummer u.U. schlechte Karten haben.
Bewahr die 7390 auf jeden Fall gut auf und pass auf, dass sie neuwertig aussieht. :-)
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Hier der nüchterne Einstieg in die Auseinandersetzung. Scheinbar ganz normal, dem gehenden Kunden noch eben mal 199,- in Rechnung zu stellen.
Da hatte ich noch an ein Missverständnis geglaubt.
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Hallo,
danke für eure Einschätzung. Ich bin also nicht ganz auf dem Holzweg.
Auch seltsam: Bei der 1. Mahnung haben sie mir angedroht, den Internetzugang zu sperren. Mit der 2. Mahnung stellen sie fest "Mit heutigem Datum haben wir ihren Internet-Zugang gesperrt.". Da kann ich wirklich nur von Glück reden, dass der Providerwechsel noch sauber funktioniert hat und ich schon seit einiger Zeit zuverlässig von Jülink versorgt werde. Nicht auszumalen was für ein Drama es geworden wäre, wenn sie vorab von dem übermalten WLAN-Code Wind bekommen hätten...
Noch ein Versuch zur gütlichen Einigung meinerseits: Ich habe beim Soco Service angerufen und gefragt was man tun kann wenn man den WLAN-Code vergessen hat und er nicht mehr leserlich ist. Prompte Antwort: Auf Werkseinstellung setzen und dann über Kabel auf der Box einloggen und Passwort auslesen oder neu vergeben. Das Wissen ist also tatsächlich vorhanden...
Foto hochladen hatte wohl wegen Größe nicht geklappt. Jetzt müsste es aber da sein.
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